donum vitae

beraten - schützen - weiter helfen

Konfliktberatung

(§5 und §6 des Schwangerenkonfliktgesetzes-SchKG)

 
Wir beraten Sie, wenn Sie außerplanmäßig oder ungeplant schwanger geworden sind. Sollten Sie in Ihrer Situation auch über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, bietet die Beratung Raum über Fragen zu sprechen, wie z.B.:

Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönlichen Fragen. Wir informieren Sie konkret über die aktuelle Gesetzeslage, staatliche und andere Hilfsangebote.

Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Bewältigung bestimmter Problemlagen oder vermitteln Sie an die entsprechenden kompetenten örtlichen Hilfs- und Fachdienste.

Wir vergeben finanzielle Mittel aus der Bundesstiftung „Mutter- Kind- Zum Schutze des ungeborenen Lebens“ für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes. Die Zuschüsse werden nicht auf andere staatliche Sozialleistungen angerechnet. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Mittel der Bundesstiftung.

Wir unterliegen der Schweigepflicht. Unsere Beratung ist kostenlos und unabhängig von Ihrer Konfession oder Staatsangehörigkeit.