donum vitae

beraten - schützen - weiter helfen

Allgemeine Beratung

 
Wir beraten Sie auf der Grundlage einer christlichen Werteorientierung und stellen auf Wunsch einen Beratungsnachweis aus.

Wir sind für Sie da und hören zu

Wir bieten auch Hilfe bei der Suche nach weiteren Hilfsangeboten wie z.B. Selbsthilfegruppen und Therapieangebote

Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach Wegen und informieren Sie

Wir unterstützen Sie

Wir beraten Sie

Sie können gerne Ihren Partner oder eine andere Person Ihres Vertrauens zum Beratungsgespräch mitbringen.

Wir respektieren Ihre Entscheidung

 

Rechtliche Grundlagen der Beratung

Aus dem Gesetzestext:

§ 5 Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz ( SFHÄndG )
Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung

(1) Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. [§ 5 (2) § 6]